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Liebe Leserinnen und Leser, in der guten alten Zeit, als man nach dem 36. Foto eine dunkle Ecke suchte, um einen neuen Film einzulegen, war am Urlaub nur eines noch schrecklicher als Stau, Regen und labberiges Weißbrot: der Dia-Abend. Dabei warf Onkel Hermann seine Urlaubsfotos mit dem Projektor an die leergeräumte Wohnzimmerwand, und alle, wirklich alle, waren eingeladen. Heute stehen Projektoren höchstens noch in Schulen. Onkel Hermann aber schickt allen Verwandten und Bekannten den Link zu einer Cloud, in die er seine Fotos geladen hat. Hunderte Fotos. Immerhin: Man braucht den Link ja nicht zu anzuklicken. Auch sonst hat die Cloud, die „digitale Wolke“, viel zur Lebensqualität beigetragen. Manches hat sie schwieriger gemacht. Mehr dazu in diesem unserem letzten Newsletter. Ihre |
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Inhalt: |
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Alles in der Cloud |
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Service aus dem Netz Beim Cloud-Computing mieten Unternehmen und Organisationen Hard- und Software im Internet. Infrastruktur als Service (Infrastructure as a Service = IaaS) besteht aus Rechnern, Speichern und Netzen. Kommen Betriebssystem und Datenbanken dazu, handelt es sich um eine Plattform als Service (PaaS). Software als Service (SaaS) schließlich benutzen nicht nur Unternehmen, sondern auch Leute wie Sie und wir. Eine verständliche Beschreibung des Cloud-Computing bietet datenschutz.org. Da geht es nicht nur um die genannten Services, sondern auch um Datenschutz und Datensicherheit. Einen Dienst erwähnen die Datenschützer allerdings nicht: RaaS, Ransomware as a Service. Vermutlich, weil Erpresser nicht ihre Zielgruppe sind. Dass man jetzt auch künstliche Intelligenz mieten kann – AIaaS –, wussten sie im Februar noch nicht. |
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Zum Beispiel Microsoft
365 „Die Cloud gibt es nicht“, heißt es in IT-Kreisen, „nur die Rechner anderer Leute“. Wer seine Daten aus der Hand gibt, muss dem Cloudanbieter vertrauen können. Bei den Datenkraken aus dem Silicon Valley sei das ausgeschlossen, schreibt der Datenschutzverein Digitalcourage. Folgerichtig verlieh er Microsoft kürzlich den BigBrotherAward in der Kategorie Lebenswerk. Am Beispiel des Büroprogramms Microsoft 365 zeigt sich das ganze Dilemma: Eigentlich dürfte man dieses Programm gar nicht verwenden. Erstens lässt es sich nicht rechtssicher betreiben, und zweitens macht es abhängig. Einmal Microsoft, immer Microsoft – der Lock-in-Effekt. Wenn Microsoft so wie jetzt die Preise erhöht, zahlt man zähneknirschend weiter, denn der Wechsel zu einem anderen Cloudanbieter ist vielleicht noch teurer. Außerdem müsste die Belegschaft womöglich umlernen. So kommt es, dass sogar in den Büros der Gewerkschaften, die ja nun wirklich nicht als beste Freunde globaler Konzerne bekannt sind, mit Microsoft 365 gearbeitet wird. |
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Rechtsfragen Also weiter wie bisher? Die deutschen Bundesländer haben in einem Gutachten prüfen lassen, ob sich Microsoft 365 nicht doch rechtskonform einsetzen lässt. Das Ergebnis bleibt geheim, schreibt Golem, die Länder rücken das Gutachten nicht heraus. Mit dem Data Act will die EU den Wechsel zwischen Clouddiensten immerhin erleichtern. Besonders umstritten ist Microsoft 365 in der Schule. Manche Bundesländer verbieten den Schulen Microsoft 365 und vor allem das beliebte MS Teams, die meisten haben eigene Schulclouds entwickelt. Trotzdem, beklagt der Bayerische Elternverband, bleiben viele Schulen aus Bequemlichkeit bei Microsoft und erkennen nicht, dass sie den Kindern damit keinen Gefallen tun. |
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Echt jetzt? Unsere Fans müssen nun ganz stark sein. Diese Ausgabe des Digitalnewsletters von ver.di Bayern ist die letzte. BayernUp2Date geht mit der Nr. 66 in Rente. Wer weiß, wie Gewerkschaften ticken, hat es geahnt: Rente mit 67 ginge gar nicht. Deshalb genießen wir ab sofort unseren Lebensabend, bis auch wir eines schönen Tages auf einer Wolke sitzen und frohlocken (ab Minute 4:40). Ganz analog, echt jetzt. |
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Verantwortlich: Hans Sterr, ver.di Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München Tel. +49 89 59977 421, hans.sterr@verdi.de, https://bayern.verdi.de Redaktion: Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung. |