BayernUp2Date 0066

 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

in der guten alten Zeit, als man nach dem 36. Foto eine dunkle Ecke suchte, um einen neuen Film einzulegen, war am Urlaub nur eines noch schrecklicher als Stau, Regen und labberiges Weißbrot: der Dia-Abend. Dabei warf Onkel Hermann seine Urlaubsfotos mit dem Projektor an die leergeräumte Wohnzimmerwand, und alle, wirklich alle, waren eingeladen. Heute stehen Projektoren höchstens noch in Schulen. Onkel Hermann aber schickt allen Verwandten und Bekannten den Link zu einer Cloud, in die er seine Fotos geladen hat. Hunderte Fotos. Immerhin: Man braucht den Link ja nicht zu anzuklicken. Auch sonst hat die Cloud, die „digitale Wolke“, viel zur Lebensqualität beigetragen. Manches hat sie schwieriger gemacht. Mehr dazu in diesem unserem letzten Newsletter.

Ihre
Redaktion von BayernUp2Date

 

Inhalt:
+ Alles in der Cloud
+ Service aus dem Netz
+ Zum Beispiel Microsoft 365
+ Rechtsfragen
+ Echt jetzt?
+ Termine
+
An- und abmelden, PDF, Impressum

   

Alles in der Cloud
Von überall auf Fotos und Videos zugreifen, den Terminkalender mit einem Klick auf allen Geräten aktuell halten, mit Kolleg*innen gemeinsam an einem Dokument arbeiten, das Treffen in der Videokonferenz – ohne Cloud geht das alles nicht. Der Name „Cloud“ stammt aus den 1950er-Jahren, so hießen Großrechner. Populär wurde die Bezeichnung Ende der 1990er, als Amazon die enorme Rechenkapazität, die nur fürs Weihnachtsgeschäft gebraucht wurde, zwischen Januar und November anderweitig zu Geld machte: durch Vermieten. Mit ihrem Clouddienst AWS verdient die Firma heute mehr als mit Technik, Spielzeug und Katzenstreu und liegt weit vor Microsoft und Google.

 
Service aus dem Netz
Beim Cloud-Computing mieten Unternehmen und Organisationen Hard- und Software im Internet. Infrastruktur als Service (Infrastructure as a Service = IaaS) besteht aus Rechnern, Speichern und Netzen. Kommen Betriebssystem und Datenbanken dazu, handelt es sich um eine Plattform als Service (PaaS). Software als Service (SaaS) schließlich benutzen nicht nur Unternehmen, sondern auch Leute wie Sie und wir. Eine verständliche Beschreibung des Cloud-Computing bietet datenschutz.org. Da geht es nicht nur um die genannten Services, sondern auch um Datenschutz und Datensicherheit. Einen Dienst erwähnen die Datenschützer allerdings nicht: RaaS, Ransomware as a Service. Vermutlich, weil Erpresser nicht ihre Zielgruppe sind. Dass man jetzt auch künstliche Intelligenz mieten kann – AIaaS –, wussten sie im Februar noch nicht.
 
Zum Beispiel Microsoft 365
„Die Cloud gibt es nicht“, heißt es in IT-Kreisen, „nur die Rechner anderer Leute“. Wer seine Daten aus der Hand gibt, muss dem Cloudanbieter vertrauen können. Bei den Datenkraken aus dem Silicon Valley sei das ausgeschlossen, schreibt der Datenschutzverein Digitalcourage. Folgerichtig verlieh er Microsoft kürzlich den BigBrotherAward in der Kategorie Lebenswerk. Am Beispiel des Büroprogramms Microsoft 365 zeigt sich das ganze Dilemma: Eigentlich dürfte man dieses Programm gar nicht verwenden. Erstens lässt es sich nicht rechtssicher betreiben, und zweitens macht es abhängig. Einmal Microsoft, immer Microsoft – der Lock-in-Effekt. Wenn Microsoft so wie jetzt die Preise erhöht, zahlt man zähneknirschend weiter, denn der Wechsel zu einem anderen Cloudanbieter ist vielleicht noch teurer. Außerdem müsste die Belegschaft womöglich umlernen. So kommt es, dass sogar in den Büros der Gewerkschaften, die ja nun wirklich nicht als beste Freunde globaler Konzerne bekannt sind, mit Microsoft 365 gearbeitet wird.
 
Rechtsfragen
Also weiter wie bisher? Die deutschen Bundesländer haben in einem Gutachten prüfen lassen, ob sich Microsoft 365 nicht doch rechtskonform einsetzen lässt. Das Ergebnis bleibt geheim, schreibt Golem, die Länder rücken das Gutachten nicht heraus. Mit dem Data Act will die EU den Wechsel zwischen Clouddiensten immerhin erleichtern. Besonders umstritten ist Microsoft 365 in der Schule. Manche Bundesländer verbieten den Schulen Microsoft 365 und vor allem das beliebte MS Teams, die meisten haben eigene Schulclouds entwickelt. Trotzdem, beklagt der Bayerische Elternverband, bleiben viele Schulen aus Bequemlichkeit bei Microsoft und erkennen nicht, dass sie den Kindern damit keinen Gefallen tun.
 
Echt jetzt?
Unsere Fans müssen nun ganz stark sein. Diese Ausgabe des Digitalnewsletters von ver.di Bayern ist die letzte. BayernUp2Date geht mit der Nr. 66 in Rente. Wer weiß, wie Gewerkschaften ticken, hat es geahnt: Rente mit 67 ginge gar nicht. Deshalb genießen wir ab sofort unseren Lebensabend, bis auch wir eines schönen Tages auf einer Wolke sitzen und frohlocken (ab Minute 4:40). Ganz analog, echt jetzt.
 

Termine

  • Freitag 16. und Samstag 17. Juni 2023, Münster:
    Bits und Bäume NRW“.
    Programm und Anmeldung
  • Montag 26. bis Freitag 30. Juni 2023, Bielefeld:
    Big Data, Big Money. Kapital und Arbeit im digitalen Kapitalismus“.
    Infos und Anmeldung
  • Montag 3. bis Donnerstag 13. Juli 2023, Nürnberg und (zum Teil) im Netz:
    Festival der digitalen Gesellschaft für die Metropolregion Nürnberg“.
    Infos
  • Montag 7. bis Freitag 11. August 2023, Gladenbach:
    Digital abgehängt? Soziale Ungleichheit in der digitalen Gesellschaft“.
    Infos und Anmeldung
  • Montag 21. bis Freitag 25. August 2023, Bielefeld-Sennestadt:
    Die künstliche Intelligenz gestaltet unsere Zukunft“.
    Infos und Anmeldung
  • Montag 18. bis Donnerstag 21. Dezember 2023, Bielefeld:
    Digitalpolitische Winterschule“.
    Infos und Anmeldung

 

An- und abmelden
Falls diese E-Mail weitergeleitet wurde: Sie können sich zum Newsletter BayernUp2Date selbst anmelden (auch wenn das hier der letzte Newsletter ist). Und, wenn es irgendwann denn sein muss, auch wieder abmelden.

   

BayernUp2Date als PDF
Im Archiv finden Sie unseren Newsletter in druckfähigem Layout (PDF) und als HTML-Newsletter.

   

Impressum

 
Verantwortlich:
Hans Sterr, ver.di Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München
Tel. +49 89 59977 421, hans.sterr@verdi.de, https://bayern.verdi.de
Redaktion:
Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de


Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung.