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Liebe Leserinnen und Leser, vor 15 Jahren unkte der bayerische Datenschutzbeauftragte: "Stellen Sie sich vor, wir haben eGovernment und keiner macht mit." Damals wollte Bundesinnenminister Schäuble mit Schnüffelsoftware in amtlichen E-Mails Verbrecher fangen. Das koste Vertrauen in die elektronische Kommunikation mit Ämtern und sei womöglich das Aus für ELSTER und die elektronische Gesundheitskarte. Der Behördentrojaner kam nicht, die Gesundheitskarte ist elektronisch, die Steuerklärung auch. Also alles bestens mit der digitalisierten Verwaltung? Wie man’s nimmt, meint Ihre |
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Behörden im Netz |
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Das
Onlinezugangsgesetz Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollten bis zum Jahresende 575 Verwaltungsleistungen digital sein. Völlig utopisch. Wie weit die 35 wichtigsten sind, auf die man sich beim OZG-Booster geeinigt hatte, sehen Sie im Dashboard Digitale Verwaltung. Wir fanden 20, die jetzt überall zur Verfügung stehen. Überall heißt: in mindestens einer Kommune eines Landes, online-ergänzende Papierpost erlaubt. Die OZG-Fachleute von Bund und Ländern besprechen gerade, welche der 35 Leistungen sich bis Ende 2022 tatsächlich noch digitalisieren lassen. Sicher nicht alle. Das Verwaltungsportal des Bundes „bietet Ihnen künftig einen zentralen und komfortablen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und Kommunen“. Noch ist es im Aufbau, genau wie die Portale der Länder und Kommunen. |
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Einer
für alle Damit es schneller geht, soll nicht jede Behörde ihre gesamte Verwaltung selbst digitalisieren. Die Aufgaben werden verteilt. Eine Behörde entwickelt etwas, die anderen übernehmen es. Weil das bei 16 Ländern nicht einfach ist, laufen die Fäden bei der FITKO zusammen. Aber nicht nur der Föderalismus bremst. Es fehlen auch Standards für die IT, die Systeme vertragen sich nicht auf Anhieb. Zudem fehlt technischer Sachverstand. Eigene IT-Kompetenz hätten Kommunen kaum noch, sagte die IT-Verwaltungsspezialistin Lilith Wittmann im eGovernment-Podcast. Die technische Infrastruktur muss also eingekauft werden. Wer große Anbieter nimmt, hat zwar schnell eine funktionierende Grundausstattung, macht sich aber abhängig und muss für jeden Extrawunsch ordentlich zahlen. Open Source ist deshalb ein Thema für die öffentliche Verwaltung. |
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Der
Praxistest Direkt vom Sofa aus in die Behörde? Zunächst müssen Sie sich ausweisen, am besten mit dem elektronischen Personalausweis. Da den kaum jemand benutzt, gibt es wenig, wofür man ihn benutzen könnte – das Henne-Ei-Problem. Noch ist es umständlich, mit dem ePerso Bafög zu beantragen oder die Steuererklärung zu machen. Kommt er aufs Smartphone, soll alles besser werden. Bei innovativen Onlineverfahren wie ELFE in Bremen lohnt sich der Aufwand. Hier digitalisiert eine Behörde nicht Formulare, sondern Prozesse: Sie fasst Leistungen sinnvoll zusammen. In Bayern, dem Land mit Deutschlands erstem Digitalgesetz, hat man einen Rechtsanspruch auf „Behörde online“ (Art. 12). Den haben alle, sogar Touristen aus Preußen. Ob er mit einem PDF zum Ausdrucken bereits erfüllt wäre – auch das gilt ja als Onlinezugang –, müssten Gerichte klären. Online heißt jedenfalls nicht unbedingt einfach, wie dieser Kampf mit der Grundsteuererklärung beweist. Von Barrierefreiheit einmal ganz zu schweigen. |
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Echt jetzt? Bayern ist verwaltungstechnisch auf der Höhe der Zeit. Zum Beweis zeigt die Digitalministerin im Video „Lass die Faxen“ (nach unten scrollen), wie sie das Faxgerät ihres Wirtschaftsministers entsorgt. Na gut, da sitzt nicht der echte Hubsi. Die Freien Wähler fühlten sich trotzdem – oder gerade deswegen? – auf den Arm genommen. Ein Aprilscherz, wie die Süddeutsche meinte, kann das Video aber kaum gewesen sein. Sonst stünde es nicht immer noch auf der OZG-Seite des Digitalministeriums. |
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Verantwortlich: Hans Sterr, ver.di Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München Tel. +49 89 59977 421, hans.sterr@verdi.de, https://bayern.verdi.de Redaktion: Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung. |