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Liebe Leserinnen und Leser, der Mensch ruft ein Gefährt herbei, steigt ein und nennt das Ziel. Dann lehnt er sich zurück und liest, spielt oder singt – den Weg findet das Fahrzeug schließlich allein. So etwa stellt sich die Industrie autonome Mobilität vor. Doch Vorsicht: Gesang hat schon Asterix‘ fliegenden Teppich, eines der ersten autonomen Fahrzeuge, zum Absturz gebracht, und spielen darf man im Tesla nur, wenn er steht. Bis Robotertaxis uns ganz ohne Aufsicht durch die Gegend fahren, dauert es noch Jahre. Mindestens. Ihre |
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Inhalt: |
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Stufen der
Automatisierung |
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Haftungsfragen Seit 2008 fährt in Nürnberg die fahrerlose U-Bahn, in Magdeburg wird das selbstfahrende E-Bike entwickelt. Frachtschiffe allerdings brauchen noch immer eine Crew, und für Kraftfahrzeuge ist zwar automatisiertes Fahren gesetzlich geregelt, autonomes Fahren aber noch nicht. Es muss immer jemand dabei sein, der übernehmen könnte. Die USA und China sind da schon weiter. Spätestens wenn Fahrzeuge eines Tages auch bei uns ohne menschliches Zutun im normalen Verkehr unterwegs sind, stellt sich die Frage, wer bei einem Unfall haftet: Hersteller? Händler? Besitzer? Oder gar die Software? Die Plattform Lernende Systeme hat das in einem fiktiven Gerichtsverfahren jedenfalls schon mal geklärt. Autonomes Fahren vorsichtshalber gar nicht erst einzuführen, sei moralisch aber nicht vertretbar, meinte kürzlich ein Moralphilosoph. Die Technik rette schließlich Leben, weil sie viel seltener Fehler mache als der Mensch. |
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Das ethische
Dilemma Eine beliebte Frage in der Diskussion über selbstfahrende Autos ist die, ob das Auto lieber eine junge Mutter überfahren soll oder einen alten Mann. Und wie man ihm eine ethisch vertretbare Antwort ins Programm schreiben könnte. Wir finden derartige Fragen merkwürdig. Hat man Sie bei der Führerscheinprüfung etwa gefragt, wen Sie im Zweifelsfall überfahren möchten? Und woran soll das Auto eigentlich erkennen, wen es da vor sich hat? Solche Fahrzeuge scheitern ja schon an Gänseblümchen. Wir jedenfalls würden höchstens einen Zufallsgenerator akzeptieren. Dennoch möchten wir Ihnen eine einschlägige Studie nicht vorenthalten, die zwar das ethische Dilemma nicht löst, aber viel darüber aussagt, wie Menschen unterschiedlicher Kulturen über Eigennutz und Gemeinwohl denken. |
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Vom Auto
überwacht Um ein Haar hätte die Berliner Polizei Teslas nicht mehr auf ihre Parkplätze gelassen, aus Angst vor Überwachung. So ein Tesla mache ständig „ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfeldes“ und speichere sie auf Teslas Servern. Was dort damit passiert, wisse keiner. Und noch bedenklicher: Im sogenannten Wächtermodus informiert ein Tesla seine Besitzer*innen, wenn Gefahr droht. Die können sich live dazuschalten und alles sehen, was der Tesla sieht, auf dem Polizeihof zum Beispiel Munitionsbunker, Tarnkennzeichen und zivile Ermittler*innen. Schaltet jemand den Wächtermodus ohne triftigen Grund ein, droht allerdings ein Bußgeld. |
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Echt jetzt? Fahrassistenzsysteme sollen Gefahren erkennen, bevor sie entstehen, und sie von vornherein verhindern. Wie das aussehen könnte, haben Studierende der Filmakademie Ludwigsburg am Beispiel eines selbstfahrenden Autos schon 2013 gezeigt. Für diese Abschlussarbeit erhielten sie den mit 10.000 Euro dotierten ersten Preis in der Kategorie Werbefilm. |
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Verantwortlich: Hans Sterr, ver.di Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München Tel. +49 89 59977 421, hans.sterr@verdi.de, https://bayern.verdi.de Redaktion: Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung. |