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Liebe Leserinnen und Leser, wir leben in einer Plattformgesellschaft. Was das bedeutet, erklärt der Rechtswissenschaftler Christoph Busch beim ver.di-Talk über Plattformökonomie. Bei „Plattform“ denken wir heutzutage an Digitales, an Facebook und Google. Nicht mehr wie Goethe an den Blick über Straßburg, auch nicht an Bahnsteige und andere „oben platte“ Gegenstände. Ursprünglich standen auf Plattformen allerdings Geschütze, und hier schließt sich der Kreis: Wer auf digitalen Plattformen unterwegs ist, weiß, welche Geschütze dort gelegentlich aufgefahren werden. Was tun? Die EU versucht, regulierend einzugreifen. Dass sie dabei nicht danebengreift, hofft Ihre |
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Inhalt: |
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Facebook für die
Daseinsvorsorge |
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Jobs von der Plattform Richtig gute Zahlen gibt es nicht. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) meinte zwar in seinem Crowdworking-Monitor von 2018, „das Ausmaß von Plattformarbeit könnte höher als bisher angenommen sein“. Knapp fünf Prozent der Befragten ließen sich auf einer Plattform vermitteln, überwiegend für einen Nebenjob. Ist das viel? Dass und warum die Datenbasis zur Plattformarbeit in Europa schwächelt, berichtete Irene Mandl von Eurofound 2020 beim Plattformgipfel des BMAS (ab 01:18:13). Auch wenn die Zahlen seit unserem ersten Newsletter zu Click- und Gigwork gestiegen sind: Plattformarbeit ist hierzulande kein Massenphänomen. Andererseits sind digitale Plattformen bestens geeignet, die Gesellschaft wieder in Klassen zu teilen – in gut Verdienende, die sich beliefern lassen, und das Prekariat, das liefert. Dass sich hier etwas ändern muss, weiß nicht nur ver.di. Hoffentlich kann die SPD ihre Pläne von 2020 in die neue Regierung retten. |
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Die EU
reguliert Plattformen müssen reguliert werden, sagt selbst Mark Zuckerberg. Die EU will dafür demnächst zwei Gesetze verabschieden: den Digital Marketing Act und den Digital Services Act (DSA). Der DSA, über den sich das EU-Parlament bei Redaktionsschluss noch nicht einig war, sei „die Mutter aller Plattformgesetze“, schreibt Julia Reda in einem Kommentar auf heise online. Die EU-Kommission habe einen erfreulichen Entwurf vorgelegt. Doch das Parlament lasse das Gesetz womöglich entgleisen. Sind die Parlamentarier*innen, die sonst gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Front gegen die Kommission machen, etwa Lobbyisten auf dem Leim gegangen? Geht es nach ihnen, müssten Plattformen künftig binnen 24 Stunden entscheiden, ob etwas Hochgeladenes rechtswidrig ist. Das ist unmöglich, ganz abgesehen davon, dass eine solche Entscheidung eine hoheitliche Aufgabe ist. Die Plattformen werden also vorsichtshalber alles löschen, was jemand meldet. „Wenn die Verhandlungen um den Digital Services Act nicht noch eine Kehrtwende nehmen, droht dieses Gesetz die Probleme mit Online-Plattformen noch zu verschärfen, anstatt zu ihrer Lösung beizutragen“, schreibt Reda. |
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Echt jetzt? Infinitesimalrechnung auf der Pornoplattform. Seit Anfang 2020 bietet der Mathematiker Changsu aus Taiwan seine Kurse auch auf Pornhub an. „Viele Studenten, die einen Lehrer brauchen, der Mathe unterrichtet, kennen mich durch Pornhub – und einige kaufen meinen Kurs“, sagte er dem Tech-Portal Basic Thinking. Offenbar lohnt es sich. Ob Eurofund das Angebot unter Plattformarbeit verbuchen würde, haben wir nicht gefragt. |
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Verantwortlich: Hans Sterr, ver.di Bayern, Neumarkter Str. 22, 81673 München Tel. +49 89 59977 421, hans.sterr@verdi.de, https://bayern.verdi.de Redaktion: Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung. |