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Liebe Leserinnen und Leser, vielleicht lesen Sie BayernUp2Date diesmal im Homeoffice, weil Sars-CoV-2 auch Deutschland endgültig lahmgelegt hat. Zwischen Redaktionsschluss und Versand liegt eine volle Woche, da kann viel passieren. Womöglich dürfen ja auch wir inzwischen nur noch in die Öffentlichkeit, wenn wir nachweislich virenfrei sind, also unseren Gesundheitszustand offenlegen. Muss Datenschutz vor dem Interesse der Allgemeinheit zurückstehen? Ist er, wie der heutige Gesundheitsminister Spahn einst schrieb, wirklich nur etwas für Gesunde? Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Wir versuchen es trotzdem. Ihre |
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Inhalt: |
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In die
U-Bahn nur bei Grün |
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Gesundheit aus der App Chinesen finden diese Art der Überwachung gut, berichtet die Tagesschau. Sie fühlen sich damit sicherer. Uns gruselt es. Dennoch ist nicht völlig ausgeschlossen, dass der Schutz persönlicher Daten auch in Deutschland eingeschränkt werden muss. Wenn „die Fall- und Todeszahlen auch hierzulande drastisch steigen“, schreibt datenschutzbeauftragter-info, könnte das öffentliche Interesse überwiegen. Dass sich das Robert-Koch-Institut mit seiner Idee durchsetzt, Infizierte übers Handy zu verfolgen, können wir uns im Moment noch nicht vorstellen. Über Gesundheits- und Tracking-Apps geben wir allerdings ohnehin schon jede Menge Gesundheitsdaten weiter, teils freiwillig, teils ohne es zu ahnen. Mindestens die Datenschutzbestimmungen sollte man vorher lesen, mahnt Annika Woitke in den datenschutz notizen. Auch die Pannen in Arztpraxen, bei denen Daten plötzlich im Netz stehen können, sind datenschutzrechtlich nicht ohne. Was Gesundheits-Apps taugen, hat Urs-Vito Albrecht im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums untersucht. Laien können ihre Apps bei health-on testen. |
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Das Gesetz zum
Gesetz Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist nach heftigen Protesten und einigen Änderungen im Dezember 2019 in Kraft getreten. 2021 kommt die elektronische Patientenakte, in der gesetzlich Versicherte alles speichern können, was mit ihrer Gesundheit zu tun hat. Können, nicht müssen. Sie entscheiden selbst, wer welche Daten zu sehen bekommt und dürfen sie auch der Forschung spenden, anonym natürlich. Dennoch haben Datenschützer nach wie vor Bedenken, zumal die Akte eingeführt wird, bevor sie technisch ausgereift ist. Berechtigungen lassen sich zunächst nämlich noch nicht vergeben. Nicht nur das bemängelt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Gespräch mit dem Tagesspiegel. Sicherheitslücken kritisiert auch der IT-Sicherheitsanalyst Martin Tschirsich im Gespräch mit MedWatch - Gesundheitsdaten könne man problemlos abgreifen. Ende 2019 haben das Hacker vom Chaos Computer Club bewiesen, indem sie sich Zugangsberechtigungen für das Telematik-Netzwerk erschwindelten. Um Kritikern den Wind aus den Segeln zu nehmen, legte Gesundheitsminister Spahn kürzlich den Entwurf eines Patientendaten-Schutzgesetzes vor, der allerdings auch nicht auf Begeisterung stieß. Zum Beispiel können Patienten ihre Daten, die sie für die Forschung freigegeben haben, nicht zurückrufen. Dann hätten sie sie nicht erst freigeben sollen? Manch einer überlegt es sich eben anders, wenn er liest, dass anonyme Gesundheitsdaten ein Mythos sind. |
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Echt jetzt? Kommt der gläserne Mensch? Für ihr Video „Chancen und Risiken von Gesundheitsdaten“ haben Studierende der Schweizerischen Akademie für Technische Wissenschaften den ersten Preis beim Datenschutzwettbewerb 2018 im Kanton Zürich gewonnen. Sollten Sie das Gespräch nicht verstehen, mit dem der Film endet, melden Sie sich bitte. Wir übersetzen gern. |
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Termine Stand 10.03.20
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Verantwortlich: Hans Sterr, ver.di Bayern, Schwanthalerstraße 64, 80336 München Tel. +49 89 59977 2102, hans.sterr@verdi.de, http://bayern.verdi.de Redaktion: Ursula Walther, uwa-bayernup2date@web.de Für diesen Newsletter gilt die ver.di-Datenschutzerklärung. |